Jagdverpachtung des Jagdbezirks Laudert
Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Laudert ab 01. April 2014
Die Jagdgenossenschaft Laudert verpachtet ab 01.04.2014 den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Laudert für die Dauer von mindestens acht Jahren neu. Der Jagdbezirk hat eine Größe von rd. 685 ha, davon rd. 319 ha Wald.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe.
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 9. August 2013 mit dem Jagdvorsteher Herrn Arnold Grings, Alte Burg 4, 56291 Laudert, Tel. 06746-550, oder der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar-Oberwesel, Herrn Jörg Grings, Rathausstr. 6, 55430 Oberwesel, Tel. 06744-91139, in Verbindung zu setzen.
Interessenten werden zu einem Gespräch eingeladen. Dabei werden ggf. auch Einzelheiten zur Abgabe eines Gebotes besprochen.
Die Verpächterin ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen zugelassen, die nach § 14 Abs. 5 Landesjagdgesetz jagdpachtfähig sind und eine Bankbürgschaft/Sicherheitsleistung vorlegen können.
Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit sowie der Höchstflächenbegrenzung ist mit den Geboten vorzulegen. Mit der Abgabe eines Gebotes werden die Jagdpachtbedingungen anerkannt.
Bild zur Meldung: Jagdverpachtung des Jagdbezirks Laudert
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